btw #264 Rechtliche Grundlagen für Nutzhanf in Deutschland
Die Pflanze selbst ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Welt. Schon vor Jahrtausenden bauten Menschen Hanf für Kleidung, Seile, Lebensmittel und Baustoffe an. Diese vielseitige Nutzbarkeit ist bis heute das stärkste Argument für einen breiten Einsatz in der modernen Industrie.
Jeder Teil der Hanfpflanze kann verwertet werden. Fasern, Samen, Schäben (die holzige Kernmasse), Blüten und Öl haben unterschiedliche Abnehmer in Textil-, Bau-, Lebensmittel- und Pharmaindustrie.
Der Anbau von Nutzhanf ist in Deutschland an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich darf jeder anerkannte landwirtschaftliche Betrieb Nutzhanf anbauen, ohne eine Sondergenehmigung beantragen zu müssen.
Das unterscheidet Nutzhanf deutlich von medizinischem Cannabis, für das eine Lizenz des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte erforderlich ist. Die entscheidende Voraussetzung ist, dass ausschließlich Sorten aus dem gemeinsamen EU-Sortenkatalog angebaut werden dürfen.
Für das Anbaujahr 2026 umfasst dieser Katalog 122 zugelassene Sorten, die den THC-Grenzwert von 0,3 Prozent zuverlässig einhalten. Nicht jede im EU-Sortenkatalog gelistete Sorte ist automatisch in Deutschland erlaubt, denn die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führt eine eigene nationale Liste mit zugelassenen Sorten.
Mehr Artikel auf Klönschnack by Rita, BTW Rita Schüler und Montags bei Tina Peel im Abenteuer Selbsterkenntnis.
Der Anbau von Nutzhanf ist in Deutschland an klare gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich darf jeder anerkannte landwirtschaftliche Betrieb Nutzhanf anbauen, ohne eine Sondergenehmigung beantragen zu müssen.
Das unterscheidet Nutzhanf deutlich von medizinischem Cannabis, für das eine Lizenz des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte erforderlich ist. Die entscheidende Voraussetzung ist, dass ausschließlich Sorten aus dem gemeinsamen EU-Sortenkatalog angebaut werden dürfen.
Für das Anbaujahr 2026 umfasst dieser Katalog 122 zugelassene Sorten, die den THC-Grenzwert von 0,3 Prozent zuverlässig einhalten. Nicht jede im EU-Sortenkatalog gelistete Sorte ist automatisch in Deutschland erlaubt, denn die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) führt eine eigene nationale Liste mit zugelassenen Sorten.
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